Mit Schreiben vom 29.11.2021 stellte die cm.supplies GmbH beim AG Hameln einen Insolvenzantrag über ihr Vermögen. Mit Beschluss des AG Hameln vom 30.11.2022 wurde zunächst Dr. Immo Hamer von Valtier zum Sachverständigen und mit weiterem Beschluss vom 06.12.2022 zum vorläufigen (schwachen) Insolvenzverwalter bestellt.

Mit Beschluss des AG Hameln vom 01.02.2022 wurde nunmehr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der cm.supplies GmbH eröffnet und RA Dr. Hamer von Valtier zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die cm.supplies GmbH war erst im Mai 2021 gegründet worden, um im Rahmen eines Asset Deals den Geschäftsbetrieb der insolventen Askania GmbH (AG Bochum) zu übernehmen.

Bei der Askania GmbH handelte es sich um ein seit den 50er Jahren alteingesessenen Groß- und Einzelhandelsbetrieb im Ruhrgebiet und – nach der Wiedervereinigung – in Thüringen im Bereich von Schreibwaren. Zwischenzeitlich verfügte die Askania GmbH über 30 Filialen im Einzelhandel.

Nach einem Wechsel in der Eigentümerstruktur der Askania GmbH im Jahr 2009 erfolgte ein schleichender Niedergang der Askania, der sich sowohl in der Aufgabe des Großhandels wie auch in einem schrittweisen Verlust von Filialen zeigte.

Zum 01.06.2021 übernahm schließlich die cm.supplies GmbH noch 117 Mitarbeiter und 22 Filialen der insolventen Askania GmbH und führte das Geschäft unter der Marke Askania fort.

Das noch vorhandene Vorratsvermögen der insolventen Askania GmbH veräußerte die damalige Insolvenzverwaltung aus Bochum jedoch an eine separate Gesellschaft. Von Juni bis August 2021 konnte die Insolvenzschuldnerin insofern nur Waren für Dritte veräußern. Erst ab Mitte August 2021 war die cm.supplies GmbH überhaupt in der Lage, mit dem übernommenen Personal und den übernommenen Filialen eigene Umsätze aus dem Verkauf von Schreibwaren zu generieren.

Aufgrund nicht eingehaltener Lieferzusagen war die Insolvenzschuldnerin jedoch nicht in der Lage, ihre Filialen ab Mitte August 2021 vollständig mit Neuwaren zu bestücken. Hierdurch geriet die cm.supplies GmbH bereits kurz nach Übernahme in eigene wirtschaftliche Schwierigkeiten. Auch weitere Darlehen aus dem Umfeld der Gesellschafter vermochten nicht, die monatlich entstehenden Verluste vollständig zu decken. Insbesondere die nun plötzlich erhobenen Vorkasseforderungen der Lieferanten und fortbestehende Lieferengpässe verhinderten, dass die Insolvenzschuldnerin nachhaltig Umsätze generieren konnte, die ihre laufenden Kosten deckten.

Bereits im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens zeigte sich frühzeitig, dass eine Fortführung des Geschäftsbetriebs der Insolvenzschuldnerin nach Insolvenzeröffnung nicht kostendeckend möglich sein wird. Daher hat RA Dr. Hamer von Valtier noch im Insolvenzantragsverfahren einen Investorenprozess durchgeführt, um mit Insolvenzeröffnung eine kurzfristige Entscheidung zur Übernahme treffen zu können.

Im Ergebnis konnte mit Insolvenzeröffnung eine übertragende Sanierung eines Teils der Filialen an die Michelbrink GmbH erfolgen. Mit Übernahme der Filialen verpflichtete sich die Michelbrink GmbH auch, die in den übernommenen Filialen beschäftigten Arbeitnehmer zu übernehmen. Somit konnte zumindest erreicht werden, einem Teil der insgesamt zuletzt 130 Beschäftigten der Insolvenzschuldnerin eine Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnisses anzubieten.

Für die Filialen in Thüringen bestanden keine Hoffnungen für eine Übernahme. Die beschäftigten Mitarbeiter wurden entsprechend unmittelbar nach Insolvenzeröffnung gekündigt und freigestellt. Gleiches galt für die Mitarbeiter aus dem Ruhrgebiet, für die keine Übernahmemöglichkeiten erreicht werden konnten.

Hannover, den 02.02.2022