Mit Zustimmung der Gläubiger im Rahmen des Erörterungs- und Abstimmungstermins vom 28.05.2021 wurde der Insolvenzplan über das Vermögen der pro.net.expert. GmbH angenommen. Sämtliche im Rahmen des Insolvenzplans gebildeten Gläubigergruppen stimmten dem Plan zu.

Bei der Insolvenzschuldnerin handelte es sich um ein Unternehmen im Bereich der IT-Beratung und IT-Dienstleistung, welches im Jahr 2007 gegründet und seit dem zunächst ein rasantes wirtschaftliches und personelles Wachstum hatte. Zuletzt war das Unternehmen für namhafte internationale Konzerne in ganz Europa tätig.

Im Zuge des Abschlusses von Großaufträgen in den Jahren 2017 und 2018 konnte das Unternehmen nicht schnell genug neue Großaufträge generieren, die die laufenden Kosten deckten. Das Unternehmen geriet dadurch in eine wirtschaftliche Schieflage, die auch durch veranlasste Sanierungsmaßnahmen nicht mehr aufgefangen werden konnten. Vor diesem Hintergrund entschied sich das Unternehmen schließlich zu einem Insolvenzeigenantrag.

Das Amtsgericht Hameln bestellte nach Insolvenzantragstellung der pro.net.expert. GmbH im September 2019 RA Dr. Immo Hamer von Valtier zunächst zum Sachverständigen – und mit Insolvenzeröffnung am 24.10.2019 auch zum Insolvenzverwalter.

Nachdem alle notwendigen Schritte für einen Neustart des Unternehmens eingeleitet worden waren, ist in Absprache mit den bisherigen Gesellschaftern ein Insolvenzplan erarbeitet worden.

Im Ergebnis konnte das Unternehmen durch den nun angenommenen Insolvenzplan finanzwirtschaftlich saniert und die Gesellschafterstruktur im Wesentlichen erhalten bleiben. Lediglich ein Minderheitsgesellschafter schied im Rahmen der Eigensanierung freiwillig aus dem Unternehmen aus.

Insgesamt wurde durch den Insolvenzverwalter erreicht, dass alle Gläubiger und Gesellschafter hinter dem von ihm ausgearbeiteten Insolvenzplan standen und die Sanierung des Unternehmens sowie Änderungen in der Gesellschafterstruktur unterstützten.

Den Gläubigern wird als zusätzlicher Vorteil aus dieser insgesamt zügigen und konsensualen Sanierung auf ihre zur Tabelle festgestellten Forderungen eine Quote von voraussichtlich 21 % ausgezahlt werden.